Online-Inkasso

Ärgern Sie sich nicht länger über ausstehende Zahlungen, schützen Sie sich und Ihr Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile des anwaltlichen Forderungseinzugs.* Alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten machen wir bei Ihrem Schuldner geltend. Ihnen entstehen keine Kosten.**

Unsere Leistung bezieht sich nicht nur auf Deutschland. Auch Europaweit übernehmen wir für Sie den Forderungseinzug – bereits ab 50,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer pro Auftrag.***

Wenn Sie sich für unser Angebot, entschieden haben, erstellen unsere Anwälte für Forderungseinzug nach anwaltlicher Prüfung (abhängig vom Verlauf der Angelegenheit):

  • Anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner
  • Gerichtlicher Mahnbescheid gegen den Schuldner
  • Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner
  • Zwangsvollstreckungsauftrag in das Schuldnervermögen

Um unser weitgehend automatisiertes Angebot zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Maximal drei Forderungen pro Auftrag
  • Abtretung des Kostenerstattungsanspruch an uns
  • Ihr Schuldner hat seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union

Sollte Ihr Schuldner Rechtsmittel einlegen, übernehmen wir selbstverständlich auch die Prozessvertretung oder reichen die Unterlagen an einen von Ihnen hierfür beauftragten Anwalt weiter.

Bitte nutzen Sie für dieses Angebot unser

Formular.

So können Sie uns schnell alle Informationen zukommen lassen, die wir benötigen, um Ihre Forderungen einzuziehen. Nach der Anfrage lassen wir Ihnen umgehend ein verbindliches Angebot mit detaillierter Kostenaufstellung zukommen.

Wenn Sie bereits Unterlagen, z.B. einen Vertrag, eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung, vorliegen haben, können Sie diese direkt beifügen. So können wir Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Es gelten unsere Mandatsbedingungen. Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung.

* Üblicherweise fallen beim Forderungseinzug hohe Kosten an, die Sie im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros in einem späteren Gerichtsverfahren selbst tragen müssen.

** Voraussetzung hierfür ist u.a. die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

*** Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten werden gesondert berechnet, abhängig von den Kosten der Justizverwaltung.