§ 1 Allgemeines
(1) Der Auftrag kommt mit Rechtsanwalt Carl Alexander Barthel (im Folgenden: Auftragnehmer), Richard-Byrd-Straße 35, 50829 Köln, zustande. Der Auftragnehmer bearbeitet den Auftrag selbständig oder gemeinsam mit Mitarbeitern und/oder kooperierenden Rechtsanwälten, denen der Auftragnehmer entsprechende Untervollmacht erteilen darf. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
(2) Der Gegenstand des Auftrags und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten des Auftragnehmers werden gesondert vereinbart. Die im Rahmen der Auftragsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung des Auftragnehmers bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, wird der Auftragnehmer hierauf rechtzeitig hinweisen. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Auftraggeber durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung klären zu lassen und etwaige Gestaltungsanforderungen dem Auftragnehmer mitzuteilen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder niederzulegen.
§ 2 Vergütung
(1) Die Vergütung bestimmt sich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), und zwar grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Davon abweichende Honorarvereinbarungen können einzelvertraglich getroffen werden, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftragnehmers einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Auftrags die vollständige Vergütung des Auftragnehmers zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.
(3) Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Für Zahlungserinnerungen oder Mahnungen kann der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils EUR 15,00 berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass auf Grund der verspäteten Zahlung ein Mahnaufwand nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Bearbeitungsgebühr.
(4) Mit der Beauftragung tritt der Auftraggeber sämtliche Erstattungsansprüche gegen die Gegenseite oder gegen eine eigene Versicherung bezogen auf die durch die Beauftragung entstehenden Kosten sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Er darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
§ 3 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Auftraggeber wird während der Dauer des Auftrags nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
(2) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich unterrichten, wenn sich seine Kontaktdaten (z.B. Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) ändern oder er über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sein wird.
(3) Der Auftraggeber wird die ihm von dem Auftragnehmer übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, und den Auftragnehmer anschließend unverzüglich darüber informieren.
§ 4 Korrespondenz
(1) Die Korrespondenz mit dem Auftraggeber erfolgt grundsätzlich per einfaches Schreiben oder per Fax. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der Auftragnehmer ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax auftragsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
(2) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Auftragnehmer ihm ohne Einschränkungen per unverschlüsselte E-Mail auftragsbezogene Informationen zusenden dürfen. Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der E-Mail-Eingang nicht kalendertäglich überprüft wird. Dringende Angelegenheiten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer daher telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Auftragnehmer grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Auftragsverhältnisses und Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag darf sich der Auftragnehmer gegenüber Dritten grundsätzlich nur äußern, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer zuvor von der Schweigepflicht entbunden hat.
(2) Soweit der Auftragnehmer auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zu der betreffenden Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Auftraggeber, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt sind.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute Daten des Auftraggebers im Rahmen des Auftrags mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Er darf hierbei externe Dienstleister einbeziehen.
§ 6 Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Auftragnehmers bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Auftraggeber diese Akten nicht in der Kanzlei des Auftragnehmers vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe des vierfachen Betrages der Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR, also 1.000.000,00 EUR („Versicherungssumme“). Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird für einfache Fahrlässigkeit auf diese Versicherungssumme begrenzt. Voraussetzung dieser Haftungsbegrenzung ist das Bestehen des Versicherungsschutzes.
(2) Ein höherer Betrag als Haftungsbegrenzung kann einzelvertraglich vereinbart werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Aufträge, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder verlegt der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, ist Köln Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
Informationen nach § 36 VBSG
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in 10787 Berlin, Rauchstraße 26, http://www.s-d-r.org. Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/