Forderungseinzug

Wer eine Leistung erbringt, hat Anspruch auf Bezahlung. Ärgern Sie sich nicht länger über ausstehende Zahlungen. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile des anwaltlichen Forderungseinzugs.* Die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten machen wir bei Ihrem Schuldner geltend.**

Wir beraten Sie branchenspezifisch bei der Einrichtung bzw. Reorganisation Ihres Mahnwesens. Wir unterstützen Sie dabei, offenen Posten abzubauen und die Entstehung neuer Außenstände frühzeitig zu vermeiden.

Unsere Leistung für Sie umfasst einen professionellen anwaltlichen Forderungseinzug. Sie beauftragen unsere Tätigkeit nach der erfolglosen Mahnung des Schuldners. Anschließend, soweit im Einzelnen erforderlich, leiten wir die nötigen Schritte für Sie ein:

  • Anwaltliches Aufforderungsschreiben
  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zivilgerichtliches Verfahren
  • Zwangsvollstreckung

Wir holen auch Auskünfte aus dem Handelsregister, Schuldnerverzeichnis, Grundbuch etc. ein. Als Partnerkanzlei der Schufa Holding AG haben wir die Möglichkeit, darüber hinausgehende Informationen einzuholen.

Über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) reichen wir Mahnbescheide – mit digitaler Signatur versehen – zu jeder Tageszeit bei Gericht ein.

Falls wir für Sie Forderungen einziehen sollen, können Sie unseren Online-Inkasso-Service nutzen, um uns komfortabel und schnell alle erforderlichen Informationen zukommen zu lassen. In diesem Fall bieten wir den anwaltlichen Forderungseinzug zu einem Pauschalpreis an.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carl Alexander Barthel, Rechtsanwalt Jörg Ahrens

* Üblicherweise fallen beim Forderungseinzug hohe Kosten an, die Sie im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros in einem späteren Gerichtsverfahren selbst tragen müssen.
** Voraussetzung hierfür ist u.a. die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

Vertragspartner der
Schufa-Logo