Gesellschaftsrecht

Seit der Kanzleigründung 2007 bildet das Gesellschaftsrecht einen wesentlichen Bereich der wirtschaftsrechtlichen Beratung unserer Mandanten.

Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen dem Fachwissen unserer Anwälte in allen gesellschaftsrechtlich relevanten Fragestellungen.

Wir unterstützen Sie als Existenzgründer bei der Wahl der für Ihr Vorhaben richtigen Gesellschaftsform, entwickeln mit Ihnen für den Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen wie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anstellungsverträge für Ihre Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen, alle rechtliche Engstellen auf dem Weg zur Gründung sicher zu umfahren.

Kleine und mittelständische Unternehmen beraten wir beispielsweise vor und im laufenden Restrukturierungsprozess. Wir prüfen bei Zukäufen und Verkäufen von Unternehmensteilen die rechtlichen Optionen und entwerfen für alle Rechtsgeschäfte Ihres Unternehmens die erforderlichen Dokumente.

Dazu gehören beispielsweise die Verträge von

  • Gesellschaften (GbR, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, UG etc.) sowie
  • Gesellschaftsorganen (Verträge mit Geschäftsführern, Vorständen und Beiräten, die Geschäftsordnung der Geschäftsführung etc.).

Dabei beraten wir Sie gern von Fall zu Fall oder aber auch begleitend als persönliche Rechtsabteilung in Form eines dauerhaften Beratungsverhältnisses.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Sie persönlich und direkt in unseren Büros in Köln oder Bergheim, aber auch gern bei Ihnen vor Ort. Um Ihren Beratungsbedarf genau zu ermitteln und Ihnen ein kostenoptimiertes Angebot unterbreiten zu können, vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carl Alexander Barthel, Rechtsanwältin Olga Moissyn