Aktueller Fall

Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

25.06.2022

Arbeitsunfähigkeit ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Liegt der Verdacht nahe, dass ein Arbeitnehmer seine Erkrankung nur vortäuscht, genügen in der Praxis selbst stichhaltige Indizien (z.B. Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber) oftmals nicht, um den hohen Beweiswert, den die Gerichte dem „gelben Zettel“ immer noch beimessen, zu widerlegen.

Diese Praxis scheinen nun kriminelle Online-Anbieter erkannt zu haben, indem dort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen online bestellt werden können. Den ausstellenden Arzt gibt es jedoch möglicherweise als zugelassenen Arzt gar nicht, worauf die Ärztekammer Nordrhein hinweist (https://www.aekno.de/presse/nachrichten/nachricht/warnung-unbekannter-arzt-auf-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen).

Arbeitgebern ist in Verdachtsfällen daher anzuraten, neben den übrigen Maßnahmen (z.B. Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) auch einmal bei den Ärztekammern in Erfahrung zu bringen, ob der ausstellende Arzt dort überhaupt bekannt ist.

Arbeitnehmern muss klar sein, dass das Vortäuschen tatsächlich nicht bestehender Arbeitsunfähigkeit einen (Lohnfortzahlungs-)Betrug darstellen und z.B. auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben kann.

Für eine umfangreiche Aufklärung stehen wir auch in solchen Auseinandersetzungen zur Verfügung.