Aktueller Fall

Kündigungsrecht der Bausparkasse

06.02.2017

Am 21.02.2017 wird der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren (Az. XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16) darüber entscheiden, ob die Bausparkasse den zugrunde liegenden Bausparvertrag kündigen durfte. Hintergrund der Kündigung war ein für die Bausparer lukrativer Zinssatz von 2,5 bzw. 3,0 Prozent.

In beiden Verfahren hatten die Bausparer zweitinstanzlich obsiegt (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016 – Az. 9 U 230/15; Urteil vom 30.03.2016 – Az. 9 U 171/15).

Die Bausparkasse hat auch Ihren Bausparvertrag gekündigt? Gern prüfen unsere Anwälte für Bankrecht auch in Ihrem Fall, ob die Kündigung unwirksam war, also der Vertrag fortbesteht.