Aktueller Fall

Corona-Virus / COVID-19 / SARS CoV 2

15.03.2020

Unser Kanzleibetrieb bleibt aufrecht erhalten. Wir werden uns weiterhin so schnell wie möglich und mit vollem Einsatz um Ihre Anliegen kümmern. Wir bitten allerdings um Beachtung folgender Besonderheiten:

Um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, führen wir Beratungsgespräche und sonstige Besprechungen bis auf weiteres nur noch telefonisch. Per Telefon, E-Mail, Fax und Post sind wir uneingeschränkt erreichbar.

Wir haben für unsere Mitarbeiter Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet. Hierdurch kann es dazu kommen, dass wir Sie nicht direkt mit dem gewünschten Mitarbeiter verbinden können. Der betreffende Mitarbeiter wird Sie dann unverzüglich zurückrufen.

Unterlagen, die wir benötigen, können Sie uns über diese Website, per E-Mail, Fax oder Post senden oder in Köln und in Bergheim in unsere Kanzlei-Briefkästen einwerfen.

Unterlagen, die Sie benötigen, können wir Ihnen per E-Mail, Fax oder Post übermitteln.

Bleiben Sie gesund!

Update 20.03.2020: Die Justizverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat inzwischen publik gemacht, den Gerichtsbetrieb bis 19.04.2020 weitgehend einzustellen:

Corona - Hinweise der Justizverwaltung NRW

Update 29.04.2020: Der Sitzungsbetrieb wird von den Gerichten wieder hochgefahren, allerdings „unter Beachtung der zum Infektionsschutz und zur Durchbrechung von Infektionsketten ergriffenen Maßnahmen“. Diese Maßnahmen sind indes sehr unterschiedlich ausgeprägt.

So verlangt das Arbeitsgericht Köln, dass jeder Besucher u.a. schriftlich versichert, „keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung bzw. einer Infektion mit dem Coronavirus“ zu verspüren und „innerhalb der letzten 14 Tage keinen persönlichen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person“ gehabt zu haben.

Das Amts- und Landgericht Köln hingegen behält sich lediglich vor, „Personen, die Erkältungssymptome (z.B. Husten, Fieber oder Atemnot) aufweisen, Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in den letzten 14 Tagen [in] einer Risikoregion waren“, das Betreten des Gebäudes zu untersagen.