Stark machen

Kündigungen und Aufhebungsverträge in Krisenzeiten

25.03.2020

Aktuell erreichen uns etliche Anfragen von Arbeitnehmern, bei denen der jeweilige Arbeitgeber die durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzeinbußen alles andere als fair zu kompensieren versucht.

Die Krise ist für alle Beteiligten – auch für uns – keine einfache Zeit. Für Arbeitgeber, die von ihren Arbeitnehmern die Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen erpressen wollen, haben wir allerdings kein Verständnis und werden betroffenen Arbeitnehmern auch hierzu volle Aufklärung und Hilfeleistung bieten.

Auch in Krisenzeiten sind die jeweils geltenden Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung einzuhalten, auch und insbesondere bei langjährig Beschäftigten. Werden die Kündigungsfristen im Rahmen einer Vertragsaufhebung nicht eingehalten, droht dem Arbeitnehmer nicht nur der Verlust seiner Vergütung, sondern darüber hinaus auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug von 12 Wochen.

Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen und melden Sie sich bei uns, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Wir lassen Sie weiterhin nicht im Regen stehen.

Arbeitgeber beraten wir gern über rechtlich zulässige Möglichkeiten, die Krise zu überstehen.