Wir können klagen!

Teurer Check-in am Flughafen

28.02.2019

Eine Familie – zwei Erwachsene und drei Kinder – hatte bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Ungarn einen „Billigflug“ von Köln nach Košice gebucht.

Zweieinhalb Stunden vor dem Abflug am Flughafen Köln-Bonn angekommen, wollte die Familie ihre Bordkarten am Check-in Schalter ausdrucken lassen. Der Mitarbeiter der Airline lehnte dies ab, da die Familie zwingend zuvor hätte online einchecken müssen. Der Online-Check-in sei aber „leider“ nur bis 3 Stunden vor dem Abflug möglich gewesen.

Die einzige Möglichkeit, doch noch befördert zu werden, bestehe darin, dass die Familie bei einem benachbarten Reisebüro einen kostenpflichtigen Check-in durchführe.

Unter diesem Zwang stehend ließ die Familie den Check-in durch das benachbarte „ReiseCenter“ durchführen und zahlte hierfür insgesamt 176,19 EUR. Weitere Mitreisende erlitten dasselbe Schicksal.

In dem Gerichtsverfahren, auf den es die ungarische Airline ankommen ließ, warfen wir dieser u.a. vor, ihr Buchungssystem absichtlich so gestaltet zu haben, dass der dort grundsätzlich verfügbare Online-Check-in für die Fluggäste nur bis drei Stunden vor der geplanten Abflugzeit nutzbar ist, „um Flugreisenden Zusatzgebühren aufzuzwingen, für die nur Gewinnerzielung als Veranlassung in Betracht kommt“. Es liege auf der Hand, dass die Fluggesellschaft an den für diesen „Service“ verlangten „Entgelten partizipiert“.

Durch Versäumnisurteil vom 05.12.2018 gab das Amtsgericht Köln (Az.: 124 C 432/18) unserer Klage statt und verurteilte die Fluggesellschaft zur Rückzahlung dieser „fakultativen Zusatzkosten“, die inzwischen auch erfolgt ist.