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 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel |
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Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland ist relativ aufwändig. In aller Regel sind etliche Unterlagen bei mehreren Gerichten vorzulegen, bis die Vollstreckungsklausel erteilt wird.
Die eigentliche Zwangsvollstreckung kann dann erst beginnen, wenn das Anerkennungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Wenn Sie im Ausland ein Urteil erwirkt, einen Vergleich geschlossen oder einen sonstigen Titel erwirkt haben, der nun in Deutschland vollstreckt werden soll, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie gern und führen die erforderlichen Schitte durch.
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