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Mietkaufverträge mit ECZ GmbH und BHT Automobile GmbH

Die ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) und die BHT Automobile GmbH boten im Internet Fahrzeuge mit Rabatten von mitunter 30% auf den Listenpreis an. Häufig wurde ein Mietkaufvertrag mit 60-monatiger Finanzierungsdauer vereinbart. Hierbei sollten die Fahrzeuge innerhalb der marktüblichen Lieferfrist ausgeliefert werden, sobald eine beträchtliche Anzahlung auf den Kaufpreis bezahlt ist.

Die meisten Kunden erhielten die bestellten Fahrzeuge trotz geleisteter Anzahlung nicht. Anstelle des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs wurde einigen Kunden ein "Ersatzfahrzeug" zur Verfügung gestellt, das bei Leasinggesellschaften oder Mietwagenfirmen (leasing.99 AG, Euro-CarPool ECP GmbH etc.) angemietet wurde. Da es sich bei den Ersatzfahrzeugen in der Regel um gleichwertige Fahrzeuge handelte, bestand zunächst kein Anlass, an der Seriosität der beiden Unternehmen zu zweifeln.

Nun ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen die Verantwortlichen der ECZ GmbH und der BHT Automobile GmbH. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Geschäftsmodell um ein "typisches, schneeballartiges Betrugssystem handelt und die wenigen ausgelieferten Fahrzeuge mit den Geldern von Neukunden bezahlt werden."

Federführend für die polizeilichen Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Abteilung 440, Wirtschaftskriminalität. Das Ermittlungsverfahren in Bezug auf die ECZ GmbH wird bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg geführt. Das die BHT Automobile GmbH betreffende Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Konstanz anhängig.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden zwischenzeitlich auch auf die Leasingfirmen ausgedehnt.

Die ECZ GmbH hat inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Das am Amtsgericht Ravensburg (Az.: 7 IN 238/08) anhängige Insolvenzverfahren wurde am 13.05.2008 eröffnet. Rechtsanwalt Braun von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Auch die BHT Automobile GmbH ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Konstanz (Az.: 40 IN 83/08) hat am 10.06.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Grobstich von der Kanzlei Weckerle Doubleday ernannt.

Unsere Rechtsanwälte vertreten eine größere Anzahl von Kunden dieser beiden Firmen, deren angezahlte Fahrzeuge ebenfalls bis heute nicht ausgeliefert wurden.

Hierbei gilt es einerseits, die Forderungen gegenüber den insolventen Firmen und deren Verantwortliche geltend zu machen. Zudem vertreten wir Mandanten in Klageverfahren, mit denen die Leasingfirmen die Herausgabe der ausgelieferten "Ersatzfahrzeuge" erstreiten wollen.

Stand: 20.07.2008

Zu diesem Thema stehen folgende Downloads zur Verfügung: Sofern Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail an die Adresse mail@carlbarthel.de. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Barthel.

Die hier bereit gestellten Informationen können eine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte nicht ersetzen. Eine Haftung für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Informationen wird nicht übernommen.

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