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Korrespondenzanwalt

Als Korrespondenzanwälte übernehmen wir für Sie die Terminsvertretung an folgenden Gerichten:
Für die Terminswahrnehmung berechnen wir die Hälfte der in dem Verfahren für die Tätigkeit des Hauptbevollmächtigten und des Terminsvertreters anfallenden Gebühren (Gebührenteilung).

Falls wir für Sie einen Gerichtstermin in Untervollmacht wahrnehmen sollen, können Sie sich kurzfristig telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

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© 2012 Rechtsanwalt Barthel Köln | 08.02.2012 | Soforthilfe-Telefon: 0221 / 70 90 30 - 0