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Verteidigung in Strafsachen

Strafsachen und Bußgeldsachen werden nicht nach einem Gegenstandswert, sondern nach sogenannten Rahmengebühren abgerechnet. Für die verschiedenen Tätigkeiten hat der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgegeben, aus dem der Rechtsanwalt die Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen festlegt.

Wir stellen in der Regel den jeweiligen Mittelsatz in Rechnung.

So können beispielsweise für die Verteidigung in einer Strafsache, die sich über das polizeiliche Ermittlungsverfahren bis hin zum gerichtlichen Urteil erstreckt, folgende Gebühren anfallen:

Grundgebühr (30,00 bis 300,00 EUR)      165,00 EUR
Verfahrensgebühr Vorverfahren (30,00 bis 250,00 EUR)      140,00 EUR
Verfahrensgebühr Amtsgericht (30,00 bis 250,00 EUR)      140,00 EUR
Terminsgebühr Amtsgericht (60,00 bis 400,00 EUR)      230,00 EUR
Telekommunikationspauschale      20,00 EUR
Zwischensumme netto      695,00 EUR
Mehrwertsteuer 19%      132,05 EUR
Rechtsanwaltskosten      827,05 EUR

Durch Abschluss einer Honorarvereinbarung können von dieser Regelung abweichende Gebühren vereinbart werden.

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