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In wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen prüfen wir, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt und führen die - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - sinnvollen Maßnahmen durch.
Wettbewerbsrechtliche Aktionen von Mitbewerbern unserer Mandanten prüfen wir auf deren rechtliche Zulässigkeit. Die zur Beseitigung eines Wettbewerbsverstoßes erforderlichen Schritte leiten wir unverzüglich ein. Dazu zählt insbesondere das Verfassen von Abmahnungen und Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz (z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).
Um Abmahnungen durch einen Mitbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes zu verhindern, prüfen wir Aktionen unserer Mandanten bereits im Vorhinein auf deren rechtliche Zulässigkeit. Auch das Vertragswesen, z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollte in rechtlich zulässiger Weise gestaltet sein, da nachteilhafte Klauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen können.
Ist eine Abmahnung gegen einen unserer Mandanten ergangen, prüfen wir, ob eine von dem Mitbewerber geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss. Um zu verhindern, dass ein Wettbewerber eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten erwirkt, hinterlegen wir rechtzeitig Schutzschriften bei den zuständigen Gerichten.
Auch Marken- und Patentanmeldungen führen wir durch.
Zu unserer Tätigkeit gehört es auch, Abmahnungen in Bezug auf Urheberrechtsverstöße zu prüfen, insbesondere solche der Kartenanbieter und Stadtplandienste im Internet.
Für ein Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Köln. |
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