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Verkehrsrecht

Ist Ihnen bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden eines anderen ein Schaden entstanden, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus folgenden Gründen empfehlenswert:
  • Die Haftpflichtversicherungen neigen zu verzögerlicher Schadenregulierung
  • Der Geschädigte weiß oft nicht, was ihm zusteht
  • Die Anwaltskosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers
Bei Verkehrsunfällen befassen wir uns mit der Geltendmachung von Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten und Wertminderung. Bei Personenschäden setzen wir Ansprüche auf Schmerzensgeld, bei Dauerschäden auch hinsichtlich der Zahlung einer Rente, durch.

Nach Möglichkeit arbeiten wir hierbei mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen unserer Mandanten zusammen, um den Verlust eines Schadenfreiheitsrabatts zu verhindern. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Auswahl von Sachverständigen, Gutachtern und Ärzten.

Falls wir für Sie Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend machen sollen, können Sie das entsprechende Online-Formular verwenden, um uns einfach und schnell alle erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

Auch zur Klärung von Haftungsfragen bei Teil- oder Vollkaskoversicherungsverträgen stehen wir zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte in Köln.
© 2010 Rechtsanwalt Barthel Köln | 11.03.2010 | Soforthilfe-Telefon: 0221 / 70 90 30 - 0