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Wir übernehmen die Vertretung in allen Phasen eines Straf- bzw. Bußgeldverfahrens.
So stehen wir in Fällen, in denen wegen einer Ordnungswidrigkeit bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist, z.B. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, in Strafbefehlsverfahren sowie gerichtlich anhängigen Straf- und Bußgeldsachen, als Verteidiger zur Verfügung.
Hierbei sind wir stets darauf bedacht, noch während des polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens eine Verfahrensbeendigung herbeizuführen. So kann ein Gerichtsverfahren oftmals vermieden werden.
Wir können jederzeit bei den Behörden bzw. bei Gericht Akteneinsicht beantragen.
Für Geschädigte führen wir Privat- oder Nebenklageverfahren durch, gegebenenfalls verbunden mit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Unsere Rechtsanwälte in Köln stehen Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung. |
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