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Mietrecht

Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter prüfen wir die wechselseitigen Ansprüche und führen die erforderlichen rechtlichen Schritte durch, um die Interessen unserer Mandanten effizient durchzusetzen.

Unsere Prüfung erstreckt sich unter anderem auf
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Hausordnung
  • Abrechnung von Nebenkosten und Betriebskosten
  • Fristlose Kündigung des Mietvertrages
  • Eigenbedarf
  • Zahlungsverzug
  • Räumung von Wohnraum
  • Minderung der Miete
  • Modernisierungsmaßnahme
  • Mieterhöhung
  • Zuweisung einer Wohnung
  • Hausfriedensbruch
Dabei übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht.

Gern können Sie das Dokument Mieterselbstauskunft / Mieterfragebogen herunterladen.

Unsere Rechtsanwälte in Köln stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.
© 2010 Rechtsanwalt Barthel Köln | 11.03.2010 | Soforthilfe-Telefon: 0221 / 70 90 30 - 0