Rechtsanwälte Köln
Kanzlei Rechtsberatung Service Kontakt

Rechtsanwälte Barthel Köln

Startseite > Rechtsberatung > Forderungseinzug
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Forderungseinzug
Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht
Mietrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
Wettbewerbsrecht
Impressum
Mandatsbedingungen
Widerrufsrecht
Datenschutzhinweise
Haftungsausschluss
Gebühren
Downloads
Karriere
Sitemap

Forderungseinzug

Ein gut geplanter und konsequent durchgeführter Forderungseinzug ist für jedes Unternehmen unerlässlich.

Wir beraten unsere Mandanten branchenspezifisch bei der Einrichtung bzw. Reorganisation des Mahnwesens, um die offenen Posten nachhaltig zu verringern.

Außerdem bieten wir professionellen anwaltlichen Forderungseinzug. Die Kosten unserer Beauftragung hat dabei in der Regel der Schuldner in voller Höhe zu tragen. Soweit dieser zahlungsfähig ist, entstehen unseren Mandanten also keine Kosten.

Unsere Tätigkeit beginnt meist nach der erfolglosen Mahnung des Schuldners durch unsere Mandanten. Soweit im Einzelnen erforderlich, führen wir hiernach die folgenden Schritte durch:
  • Anwaltliches Aufforderungsschreiben
  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zivilgerichtliches Verfahren
  • Zwangsvollstreckung
Wir holen auch Auskünfte aus dem Handelsregister, Schuldnerverzeichnis, Grundbuch etc. ein. Zudem sind wir Partnerkanzlei der SCHUFA, so dass auch dort entsprechende Auskünfte eingeholt werden können.
Vertragspartner der

Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) können wir Mahnbescheide - mit digitaler Signatur versehen - schnell über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, kurz: EGVP, einreichen.

Falls wir für Sie Forderungen einziehen sollen, können Sie unseren Service Online-Inkasso nutzen, um uns einfach und schnell alle erforderlichen Informationen zukommen zu lassen. In diesem Fall bieten wir den anwaltlichen Forderungseinzug zu einem Pauschalpreis an.

Gern stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Köln auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
© 2010 Rechtsanwalt Barthel Köln | 11.03.2010 | Soforthilfe-Telefon: 0221 / 70 90 30 - 0