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Erbrecht

In erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir unsere Mandanten zunächst bei der Planung des eigenen Erbes unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte. Hierzu entwerfen und prüfen wir unter anderem
  • Erbvertrag
  • Berliner Testament
  • Testament
  • Erbeinsetzung
  • Letzter Wille
  • Vermächtnis
  • Auflagen
Im Erbfall prüfen und berechnen wir
  • Erbanspruch
  • Erbteil
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Erbschaftssteuer
Bei einer möglichen Erbenstellung klären wir unsere Mandanten über das Haftungsrisiko und die zu beachtenden Fristen auf, damit sie ihre Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft rechtlich abgesichert treffen können.

Wir befassen uns auch mit den Ansprüchen der Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben, z.B. Auskunftsansprüchen bei unklarem Umfang eines Nachlasses.

Wir vertreten unsere Mandanten auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen und Nachlassinsolvenzverfahren. Wir sind auch behilflich, wenn ein Erbschein beantragt werden soll.

Unsere Rechtsanwälte in Köln stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch gern zur Verfügung.
© 2010 Rechtsanwalt Barthel Köln | 01.08.2010 | Soforthilfe-Telefon: 0221 / 70 90 30 - 0